SPD-Kreistagsfraktion Warendorf bewertet geplante Erhöhung des Verbundsatzes als überfälligen, aber völlig unzureichenden Schritt
Die SPD-Kreistagsfraktion Warendorf begrüßt grundsätzlich, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den kommunalen Verbundsatz im Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 erstmals seit Jahrzehnten von 23 auf 23,5 Prozent erhöhen will. Angesichts der dramatischen Finanzlage der Städte, Gemeinden und Kreise ist die Anhebung um lediglich 0,5 Prozentpunkte jedoch nicht mehr als ein erster kleiner Schritt.
„Die Landesregierung hat endlich anerkannt, dass die Kommunen einen höheren Anteil am Steueraufkommen des Landes benötigen. Das ist grundsätzlich richtig. Aber 0,5 Prozentpunkte sind angesichts der milliardenschweren Defizite tatsächlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, erklärt der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Warendorf, Dennis Kocker. Die SPD-Fraktion hatte in ihrer Resolution zur Sicherung der kommunalen Finanzkraft eine schrittweise Erhöhung des Verbundsatzes von 23 auf 28 Prozent gefordert. Die jetzt angekündigte Anhebung entspreche damit lediglich einem Zehntel der von der SPD verlangten Erhöhung. „Die Kommunen brauchen keine symbolische Anerkennung ihrer Probleme, sondern eine strukturell bessere Finanzausstattung“, betont Kocker. „Schulen, Straßen, Jugendhilfe, Rettungsdienst, öffentlicher Nahverkehr und soziale Infrastruktur lassen sich nicht mit politischen Signalen finanzieren.“ Nach den Eckpunkten der Landesregierung soll die verteilbare Finanzausgleichsmasse 2027 lediglich um 1,72 Prozent steigen. Gleichzeitig stellt das Land ausdrücklich fest, dass keine grundlegenden systematischen Veränderungen am kommunalen Finanzausgleich vorgenommen werden sollen. „Genau das ist der Schwachpunkt des Konzepts“, so Kocker. „Die Finanzkrise der Kommunen ist strukturell. Die Landesregierung antwortet aber mit einer geringfügigen Anpassung innerhalb des bestehenden Systems. Eine nominelle Steigerung um 1,72 Prozent bedeutet noch lange nicht, dass die realen Kostensteigerungen und die wachsenden Pflichtaufgaben ausgeglichen werden.“
Besonders kritisch bewertet die SPD-Fraktion den Umgang mit den Sozialausgaben. Das Land räumt in seinem eigenen Papier ein, dass die Ausgaben für die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen zwischen 2017 und 2024 um fast 70 Prozent auf mehr als 7,2 Milliarden Euro gestiegen sind. Eine substanzielle Beteiligung des Landes an diesen laufenden Kosten ist dennoch nicht vorgesehen. „Die Landesregierung beschreibt das Problem zutreffend, zeigt dann aber erneut vor allem mit dem Finger nach Berlin“, kritisiert Dennis Kocker. „Der Bund muss seine Verantwortung übernehmen. Das gilt insbesondere für bundesgesetzlich veranlasste Sozialausgaben. Aber auch das Land Nordrhein-Westfalen darf sich seiner eigenen Verantwortung nicht entziehen.“
Die SPD-Kreistagsfraktion hält deshalb an ihrer Forderung fest, dass sich das Land mit mindestens einem Drittel an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligt. Eine vergleichsweise geringe Investitionspauschale könne die jährlich entstehenden Milliardenbelastungen nicht ausgleichen. Auch bei der Grundfinanzierung bleibe die Forderung nach einer schrittweisen Erhöhung des Verbundsatzes auf 28 Prozent bestehen. Eine solche Verbesserung müsse dauerhaft und möglichst frei von bürokratischen Förderprogrammen erfolgen. „Kommunale Selbstverwaltung setzt voraus, dass Städte, Gemeinden und Kreise eigene Handlungsspielräume besitzen“, erklärt Kocker. „Wer jede Investition von einem Förderbescheid abhängig macht, stärkt nicht die kommunale Selbstverwaltung, sondern verwaltet den Mangel.“
Die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung daher auf,
• einen verbindlichen Stufenplan zur weiteren Erhöhung des Verbundsatzes vorzulegen,
• sich substanziell an den laufenden Kosten der Eingliederungshilfe zu beteiligen,
• das Konnexitätsprinzip bei neuen und ausgeweiteten Aufgaben vollständig einzuhalten,
• Bundesmittel vollständig und unbürokratisch an die Kommunen weiterzuleiten und
• neben Investitionsprogrammen vor allem die kommunalen Ergebnishaushalte dauerhaft zu stärken.
Wir erkennen an, dass die Erhöhung auf 23,5 Prozent ein Einstieg ist“, fasst Westerwalbesloh zusammen. „Aber ein Einstieg darf nicht zum Endpunkt erklärt werden. Berlin muss handeln – und Düsseldorf ebenso. Die Menschen erwarten zu Recht funktionierende Schulen, Straßen, soziale Angebote und Verwaltungen. Dafür müssen Bund und Land die Kommunen endlich dauerhaft und auskömmlich finanzieren.

