Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Wahl
a) Tagungspräsident/in und Tagungspräsidium
b) Mandatsprüfungskommission
c) Stimmzähler/innen
d) Bestätigung der Antragskommission
3. Grußworte
4. Berichte
a) Bericht des Kreisvorsitzenden
b) Finanzbericht (Kreisschatzmeister)
c) Bericht der Mitgliederbeauftragten
5. Aussprache über die Berichte
6. Bericht der Rechnungsprüfer und Entlastung des Vorstandes
7. Bericht der Mandatsprüfungskommission
8. Vorstandswahlen des/der:
a) Kreisvorsitzenden
b) vier stellv. Kreisvorsitzenden *
c) Schatzmeisters/in
d) stellv. Schatzmeisters/in
e) Schriftführers/in
f) stellv. Schriftführers/in
g) Mitgliederbeauftragten
h) 16 Beisitzer/innen *
9. Wahl der Rechnungsprüfer/innen
10. Wahl des Parteigerichts
11. Anträge
12. Verschiedenes
13. Schlusswort
Hinweise:
Wahlberechtigt sind nur die gewählten Delegierten, sowie die gewählten Mitglieder des Kreisvorstands.
Sofern Sie als Delegierte/r Ihres Verbandes zu diesem Kreisparteitag nicht erscheinen können, verständigen Sie bitte umgehend Ihre/n Vorsitzende/n, damit ein/e Ersatzdelegierte/r unterrichtet werden kann.
Ich verweise ausdrücklich auf den § 44 der Satzung, nach dem der Kreisparteitag beschlussfähig ist, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder erschienen ist. Falls die Beschlussunfähigkeit festgestellt wird, kann der Vorsitzende auf Beschluss des Vorstandes den Kreisparteitag unverzüglich und unbefristet mit gleicher Tagesordnung erneut einberufen.
zu Top 11:
Anträge an den Kreisparteitag müssen laut § 50 der Satzung bis Donnerstag, 6. November 2025, 24 Uhr schriftlich in der Geschäftsstelle in Freckenhorst eingegangen sein.

