Ein Wahlzettel bei der Bundestagswahl in Deutschland kann aus verschiedenen Gründen als ungültig erklärt werden. Die unvollständige Stimmabgabe wurde in einem separaten Artikel schon erwähnt. Doch es gibt noch weitere Gründe:
- Falsche Kennzeichnung: Wenn die Stimmen nicht korrekt markiert sind, beispielsweise durch Mehrfachmarkierungen oder durch das Verwenden von unzulässigen Zeichen (wie Kreuzen oder Unterstreichen), führt dies ebenfalls zur Ungültigkeit des Wahlzettels. Auch wenn es vielleicht witzig ist: auch lachende und traurige Smileys statt einem Kreuzchen können zur Ungültigkeit des Wahlzettels führen.
- Veränderungen am Wahlzettel: Jegliche Art von Veränderungen, wie das Durchstreichen oder Hinzufügen von Notizen, macht den Wahlzettel ungültig.
- Nicht autorisierte Stimmabgabe: Wenn jemand einen Wahlzettel für eine andere Person ausfüllt oder ein Wähler nicht im Wählerverzeichnis steht, ist der Wahlzettel ungültig.
- Fehlende Unterschrift: In einigen Fällen kann auch das Fehlen einer erforderlichen Unterschrift auf dem Wahlzettel zur Ungültigkeit führen.
Um sicherzustellen, dass die Stimme zählt, sollten Wähler sich vor der Wahl über die korrekte Handhabung des Wahlzettels informieren und darauf achten, alle Vorgaben zu beachten.