Du hast keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese so gut weggelegt, dass Du sie nicht wiederfindest? Du kannst trotzdem einiges tun, um Deine Stimme rechtzeitig abzugeben!
- Überprüfung des Wählerverzeichnisses: Zunächst solltest du überprüfen, ob du im Wählerverzeichnis eingetragen bist. Dies kannst du in der Regel online auf der Website deiner Gemeinde oder Stadtverwaltung tun oder direkt dort anrufen.
- Kontakt zur Gemeinde: Wenn du feststellst, dass du nicht im Wählerverzeichnis stehst oder unsicher bist, wende dich an das zuständige Einwohnermeldeamt oder die Gemeindebehörde. Dort kannst du Informationen zu deinem Status als Wähler erhalten und gegebenenfalls eine neue Wahlbenachrichtigung anfordern.
- Antrag auf Briefwahl: Falls du am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal gehen kannst und keine Wahlbenachrichtigung hast, kannst du trotzdem einen Antrag auf Briefwahl stellen. Dies ist oft auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich.
- Wahl am Wahltag: Wenn du am Wahltag ins Wahllokal gehen möchtest, bringe deinen Personalausweis oder Reisepass mit. In vielen Fällen kann dir auch ohne Wahlbenachrichtigung die Stimmabgabe ermöglicht werden, solange deine Identität und dein Wohnsitz nachgewiesen werden können.
Es ist wichtig, rechtzeitig zu handeln, um sicherzustellen, dass du deine Stimme abgeben kannst. In Oelde kannst Du bis zum 22. Februar um 12 Uhr Ersatz für nicht erhaltene oder verlorende Wahlzettel bekommen. Aber auch hier der Tipp: auf den letzten Drücker ist nicht immer die beste Idee...