Die meisten Bürgerinnen und Bürger gehen davon aus, dass nahe Familienangehörige für sie automatisch Regelungen treffen oder Unterschriften leisten können, wenn sie - vielleicht auch nur vorübergehend - selbst nicht in der Lage dazu sind. Das stimmt jedoch nicht. Selbst Kinder und Ehegatten müssen dazu vorher schriftlich mit einer (Vorsorge-)Vollmacht legitimiert worden sein. Ist niemand durch eine Vorsorgevollmacht eingesetzt, im Betreuungsfall zu handeln, wird vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer bestimmt. Die Veranstaltung informiert darüber, welche rechtlichen Maßnahmen frühzeitig ergriffen werden müssen, damit im Krankheits- oder Pflegefall die Betreuung so stattfinden kann, wie man es sich wünscht. Die Volkshochschule Oelde-Ennigerloh informiert dazu in einem Vortrag mit Rechtsanwalt und Notar Jörg Wecek. Anmeldungen über die Website oder telefonisch.